Auch in den letzten Wochen sind wieder ordentlich Abmahnungen rausgegangen - von irreführender Herkunftsangabe über Markenverstöße bis hin zu klassischem Bilderklau.
Damit Du nicht der Nächste bist: Lies weiter, lerne aus den Fällen und check Deinen Online-Shop.
Shilajit: Gesundheitsbezogene Aussagen kosten Geld
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Der Händler wollte wohl Gutes tun und bewarb das Harz mit Aussagen wie:
- „Energiebooster“
- „Hilft beim Stressabbau“
- „Fördert die Konzentration“
…und bekam dafür eine saftige Abmahnung. Denn solche Aussagen sind laut Health-Claims-Verordnung nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich zugelassen sind.
Zusätzlich fehlte der Grundpreis. Der Klassiker unter den Abmahngründen.
✅ Tipp:
- Health Claims? Nur nutzen, wenn sie in der offiziellen Liste der EU zugelassen sind.
- Grundpreise immer und gut sichtbar angeben, auch auf Übersichtsseiten und in Preisvergleichen!
„Himalaya-Salz“: Klingt edel, kann teuer werden
Abmahner: Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Der Begriff „Himalaya-Salz“ ist nicht geschützt – aber trotzdem abmahngefährdet. Warum? Weil Kunden damit echtes Salz aus dem Himalaya-Gebirge verbinden. Kommt das Produkt aber aus Pakistan, liegt eine irreführende Herkunftsangabe vor - und das ist wettbewerbswidrig.
✅ Tipp: Herkunft korrekt angeben und keine Assoziationen wecken, die Du nicht halten kannst. Im Zweifel lieber „Steinsalz aus Pakistan“ schreiben.
E-Mail-Werbung ohne Einwilligung: Teurer Fehler im B2B
Abmahner: Uni-Massivbau GmbH
Kosten: 453,87 EUR
Ein Händler versendete Werbe-Mails an Geschäftskunden ohne deren Einwilligung. Und nein: Auch im B2B ist das nicht erlaubt, wenn kein klar dokumentierter Opt-In vorliegt.
✅ Tipp:
- Keine E-Mails ohne vorherige Zustimmung! Auch nicht „nur mal kurz“...
- Double-Opt-In verwenden
- Nachweise speichern
- Einfaches Abmelden ermöglichen
Bilderklau: Das Urheberrecht vergisst nie
Abmahner: Image Professionals GmbH
Kosten: offen – aber es wird teuer…
Ein OnlineShop nutzte ein Bild ohne Lizenz und bekam die Rechnung: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Anwaltskosten. Und wenn der Urheber nicht genannt wurde, kann’s noch teurer werden.
✅ Tipp:
- Nur Bilder verwenden, bei denen Du die Rechte hast
- Alternativ: Lizenzfreie Bilder von seriösen Stockplattformen
- Urheber korrekt nennen, wenn’s die Lizenz verlangt
Markenrecht: Diese drei Namen solltest Du kennen!
GEORGE GINA & LUCY
Marke klingt stylish und das weiß auch der Rechteinhaber. Wer den Markennamen für fremde oder ähnliche Produkte nutzt, kassiert schnell eine Abmahnung.
KNIFFEL
Abmahner: Schmidt Spiele GmbH
Kosten: 2.584,09 EUR zzgl. Schadensersatz
Klingt nach „Allgemeinbegriff“, ist aber eine eingetragene Marke. Wer also Würfelspiele als „Kniffel“ bewirbt, obwohl sie nichts mit dem Original zu tun haben, zahlt.
GGM / GGMGASTRO
Abmahner: GGM Gastro International GmbH
Kosten: 2.729,50 EUR zzgl. Testkaufkosten
Ein Händler bewarb Pizzaroller mit der Marke GGM, obwohl diese nicht vom Original-Hersteller stammen. Zusätzlich wurde ein fremdes Produktfoto genutzt. Doppelfehler, doppelte Rechnung.
✅ Tipp für alle drei Fälle:
Niemals Markennamen oder geschützte Begriffe für fremde Produkte verwenden, auch nicht als Vergleich („wie Kniffel“ oder „ähnlich GGM“). Bei Unsicherheit: Markenregister checken oder Anwalt fragen.
Fazit: Wiederholungstäter werden bestraft
Ob Superfood, Salz oder Spielklassiker. Viele Abmahnungen entstehen, weil Händler nicht wissen, was rechtlich erlaubt ist. Genau deswegen machen wir diese Updates!
Also: Text prüfen, Marken recherchieren, Bilderlizenz checken, E-Mails nur mit Opt-In senden. Dann bleibst Du auf der sicheren Seite.
Quelle: IT Recht Kanzlei & Gemini Research