Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, hat wie eine Bombe in den verschiedenen Dropshipping-Gruppen, auf YouTube und bei den Dropshipping-Coaches eingeschlagen.
Während in der Community darüber diskutiert wird, ob und wie man es umsetzen muss, posten die Coaches irgendwelchen Bull** darüber, wie man es umgehen kann. Sie fürchten um ihr Geschäftsmodell und die möglichen Einbußen bei ihren Coaching-Verkäufen. Deshalb versuchen sie natürlich, die Auswirkungen der neuen Verordnung herunterzuspielen.
➡️ Manuel Kay hat meinen Artikel zusammengefasst. Du findest das Video hier.
Für alle, die bisher nicht mitbekommen haben, worum es geht, hier die kurze Zusammenfassung:
- Angaben des Herstellers auf Deiner Produktseite: Online-Shop-Betreiber müssen den Hersteller ihrer Produkte deutlich kennzeichnen, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
- Produktidentifikation und Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen eindeutig identifizierbar sein, idealerweise mit Seriennummern und je nach Fall einem QR-Code für die Rückverfolgbarkeit.
- Sicherheitswarnungen und Anweisungen: Alle Produkte müssen die erforderlichen Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verbrauchers enthalten.
- Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung: Verstöße gegen diese Vorschriften können zu erheblichen Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich potenzieller Abmahnungen durch Mitbewerber.
➡️ Alle Details findest Du in meinem Artikel: EU-Verordnung: Ab dem 13. Dezember 2024 gehört der Hersteller auf Deine Produktseite!
Häufige Fragen aus der Gruppe
Es gab viele Fragen und Kommentare, ich werde versuchen, diese zu beantworten:
- Muss ich das auch auf meine Produkte/Verpackung drucken lassen oder reicht das nur online? Die Warnhinweise bzw. Sicherheitsinformationen sind auf dem Produkt, der Produktverpackung oder in Begleitunterlagen anzubringen. Es reicht nicht, es nur im Online-Shop zu tun.
- Muss ich den Hersteller auf mein Produkt/Verpackung drucken lassen? Das müsstest Du schon lange nach dem ProdSG! Es gibt schon lange die Pflicht zur Angabe der Herstelleranschrift bzw. dem Inverkehrbringer auf den Produkten. Man kann davon ausgehen, dass mit der neuen Verordnung das Einhalten davon stärker kontrolliert wird.
- Sch*. Ist damit Dropshipping nicht mehr möglich? Also: 1. Dropshipping ist nur eine Logikmethode. Das wird nie aussterben. 2. Wenn Du einen EU-Lieferanten hast, wirst Du hier keine Probleme haben. 3. Wenn Du China-Dropshipping machst (AliExpress & Co.), ja, das kannst Du vergessen. Das sollte man aber schon lange nicht mehr tun. Du solltest über einen Dropshipping-Service oder Agenten gehen. Dort lässt Du Dir die notwendigen Informationen auf die Verpackung oder die Beilagen drucken. Weiter wird dieser ab Dezember einen Wirtschaftsvertreter in der EU haben müssen und/oder Du wirst die gesamte Haftung übernehmen. Theoretisch tust Du das jetzt schon, da Du Inverkehrbringer bist.
- Kann ich dann nicht einfach in die USA verkaufen? Das kannst Du gerne probieren. Ich würde Dir ein paar Tipps mitgeben: 1. Englisch können ist ein Muss. 2. Sehr hohe Konkurrenz. 3. Extrem hohe Ad-Kosten. 4. Unterschätze die Komplexität der Steuern dort nicht. 5. Glaube nicht, dass es dort keine Gesetze gibt. Unterschied zu DACH: Du wirst dann nicht auf ein paar tausend Euro verklagt, sondern auf mehrere Millionen - die Anwälte arbeiten auf Provision.
- Betrifft das auch digitale Produkte? Es gilt für alle sog. Verbraucherprodukte und bei den Ausnahmen sind digitale Produkte nicht erwähnt. Nach meinem Research im Netz ist die Antwort: Ja, es betrifft auch digitale Produkte.
- Betrifft das auch POD? Ja, es betrifft auch POD Online-Shops. Wer ist nun der Hersteller? Das habe ich nicht 100 % sicher verifizieren können. Entweder ist der POD-Service, welcher bedruckt, der Hersteller oder Du bist der Hersteller.
- Ich stelle Produkte aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammen. Was muss ich tun? In diesem Fall giltst Du als Hersteller im Sinne der GPSR. Damit gibst Du Dich selbst an. Wichtig: Du musst sicherstellen, dass alle verwendeten Komponenten EU-konform sind.
- Müssen die Herstellerangaben (Firma, Adresse usw.) auf die Produktseite oder kann ich diese irgendwo verstecken? Die Angaben müssen nach GPSR "eindeutig und gut sichtbar im Produktangebot" sein. Daher ist eine Verlinkung auf eine andere Seite oder PDF-Datei wohl nicht erwünscht - es ist jedoch nicht ganz eindeutig geregelt.
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PS: Ich bin kein Anwalt und kein Rechtsexperte. Keine Garantie auf vollständige Korrektheit der Informationen.