Auch im April 2025 zeigte sich: Die Abmahner schlafen nicht. Wieder wurden typische Fehler abgestraft - teilweise mit vierstelligen Kosten. Und das Bittere? Viele dieser Abmahnungen wären mit ein bisschen Wissen komplett vermeidbar gewesen.
Wenn Du wissen willst, ob Dein Online-Shop betroffen sein könnte, lies weiter!
Unzulässige Bewertungserinnerung & DSGVO-Verstoß
Abmahner: Stefan Richter
Kosten: 540,50 EUR
Bewertungserinnerung per E-Mail verschickt aber ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung. Das Problem: Auch solche Erinnerungen gelten rechtlich als Werbung und benötigen eine dokumentierte Einwilligung.
Zusätzlich wurde noch eine DSGVO-Datenauskunft verlangt und natürlich nicht ordnungsgemäß beantwortet. Der Clou: Der Abmahner ist selbst Anwalt. Autsch.
✅ Tipp:
- Keine Bewertungserinnerung ohne Double-Opt-In
- DSGVO-Anfragen immer sauber beantworten (mit Frist!)
- Alles dokumentieren. Besser vorsorgen als nachzahlen!
Fehlende Textilkennzeichnung
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR
Klassischer Fall: Die Materialangabe war da, aber zu versteckt. Laut Textilkennzeichnungsverordnung müssen Angaben wie „100 % Baumwolle“ klar, sichtbar und verständlich platziert sein. Nicht irgendwo im Fließtext oder nur auf dem Etikett.
✅ Tipp:
- Faserbezeichnungen exakt laut EU-Verordnung verwenden
- Keine Eigenschöpfungen („superweich aus Bambusseide“ = no go)
- Materialinfo immer direkt beim Produktpreis oder der Beschreibung
Irreführung durch „Himalaya-Salz“ (schon wieder!)
Abmahner: Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR
Der Klassiker unter den Irreführungen. Verbraucher erwarten bei „Himalaya-Salz“ echtes Salz aus dem Himalaya. Kommt es in Wahrheit aus Pakistan, liegt eine Herkunftstäuschung vor und das ist wettbewerbswidrig.
✅ Tipp:
- Ehrlich bleiben: z. B. „Kristallsalz aus Pakistan“ statt „Himalaya-Salz“
- Immer überlegen: Was denkt der Kunde beim Lesen?
Urheberrecht I: dpa Picture-Alliance schlägt zu
Kosten: 999,18 EUR
Ein Bild verwendet, das urheberrechtlich geschützt war, ohne Lizenz. Statt klassischer Abmahnung wurde hier direkt Schadensersatz verlangt. Und das von der dpa, mit entsprechendem Preisetikett.
✅ Tipp:
- Nur Bilder nutzen, für die Du nachweislich die Rechte hast
- Bei Unsicherheit: Finger weg oder seriöse Stockplattformen verwenden
Urheberrecht II: Timo Ilg und das Einzelbild
Kosten: 1.054,10 EUR + Schadensersatz
Ein einziges Bild und schon flattern mehrere Forderungen ins Haus: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz. Die Höhe? Hängt davon ab, wie lange und wo Du das Bild verwendet hast. Ohne Urheberangabe kann sich der Schaden verdoppeln.
✅ Tipp:
- Immer Urheber nennen, wenn die Lizenz das verlangt
- Bei Altcontent prüfen: Sind dort noch Bilder ohne Lizenz im Shop?
„ONE MILLION“ als Duftbombe
Abmahner: PUIG FRANCE SAS
Kosten: 2.904,70 EUR
Wer Parfums mit der Bezeichnung „ONE MILLION“ bewirbt, ohne Originalware zu verkaufen, riskiert eine teure Markenabmahnung. Denn der Begriff ist markenrechtlich geschützt und zwar für genau diese Warengruppe.
✅ Tipp:
- Keine fremden Markennamen in Produkt- oder Angebotsbeschreibung verwenden
- Auch nicht als Vergleich oder Meta-Tag
- Bei Zweifeln: Markenregister checken
Fazit: Die Abmahnliste ändert sich kaum. Aber die Rechnungen bleiben hoch...
Ob Bild, Bewertung, Marke oder Materialangabe... Es sind oft die gleichen Fallen, in die Händler immer wieder tappen. Wer sich nicht schützt, zahlt drauf.
Was haben wir gelernt?
✅ Bewertungserinnerung nur mit Opt-In
✅ Materialangaben gut sichtbar und korrekt
✅ Keine Herkunftsangaben, die falsche Erwartungen wecken
✅ Keine Bilder ohne Lizenz
✅ Marken nur nutzen, wenn erlaubt
Quelle: IT Recht Kanzlei & Gemini Research
