Am 28. Juni 2025 ist es so weit. Und wenn Du das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bisher ignoriert hast, hast Du jetzt ein Problem.
Dieses Gesetz ist kein Witz, es kann Dich im dümmsten Fall bis zu 100.000 € kosten oder Deinen Online-Shop kann sogar offline genommen werden!
Willkommen in der EU-Bürokratie-Hölle 🙈
Du hast Dich bisher nicht damit befasst?!
Dann bist Du nicht alleine. Aber Du hast jetzt noch ein paar Tage Zeit. Wenn Du es bisher ignoriert hast, solltest Du JETZT handeln.
➡️ Bist Du betroffen vom BFSG? Unser BFSG-Tester findest Du am Ende auf dieser Seite.
Worum geht es beim BFSG genau?
Kurz gesagt: Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle digitalen Angebote, insbesondere Online-Shops, für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sein. Warum? Menschen mit Behinderungen sollen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten haben. So weit, so gut. Aber wie immer gibt es hier ein dickes "Aber".
Denn die Realität sieht aktuell so aus: Fast keiner der Online-Shop-Betreiber, ob Dropshipper, Brand-Owner oder Dienstleister, hat das Thema wirklich auf dem Schirm - und genau das könnte Dich teuer zu stehen kommen. Wie teuer? Bis zu 100.000 € Strafe oder sogar die komplette Abschaltung Deines Shops.
Und jetzt kommt's: Die Abmahner stehen bereit. Glaub nicht, dass nur Behörden das prüfen. Deine Konkurrenz wird die ersten sein, die Dich anschwärzen, wenn Du Dich darum nicht gekümmert hast. So war es schon immer.
Wer ist betroffen? Wahrscheinlich auch Du!
Dieses Gesetz trifft nicht nur die großen Online-Shops, sondern vielleicht auch DICH. Und wenn Du glaubst, Du bist zu klein, zu unbedeutend oder zu "neu" im Business, dann irrst Du Dich gewaltig!
Das Gesetz betrifft alle Shops, die an Endkunden verkaufen. Ganz egal ob physische Produkte, E-Books, Coachings, Onlinekurse oder sogar Hotelbuchungen. Sobald Deine Kunden online einen Kauf abschließen können, bist Du dabei.
Aber Achtung: Hier wird's kompliziert. Und widersprüchlich. Deshalb wichtig, die BFSG-Kleinstunternehmer-Ausnahme im Detail:
Ein Kleinstunternehmen hat:
- Weniger als 10 Beschäftigte und
- Weniger als 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
Wenn Du das erfüllst, kann das BFSG für Dich entfallen - aber nur, wenn Du Dienstleistungen anbietest. Und hier wird es spannend für Dropshipper & Co.
Dropshipping = Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr?
Ja! So wird der klassische Verkauf von Konsumgütern über einen Online-Shop laut Gesetz gewertet. Bedeutet konkret:
- Wenn Du physische oder digitale Produkte wie Kleidung, Accessoires, Haushaltswaren etc. dropshippst: Dann gilt Dein Online-Shop als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr.
✅ Als Kleinstunternehmer bist Du voraussichtlich ausgenommen* - Wenn Du jedoch Technikprodukte wie Smartphones, Tablets, Router, E-Reader usw. verkaufst: Dann gelten diese Produkte als "technische Produkte" im Sinne des BFSG.
🚨 Und Du bist trotz Kleinstunternehmens-Status betroffen!
🚨*Es gibt WIDERSPRÜCHLICHE Aussagen. Je nach Interpretation sind ALLE Online-Shops betroffen, welche Produkte verkaufen. Siehe zum Beispiel hier im Abschnitt "Unternehmen, die unter das BFSG fallen".
Prüfe Dein Angebot!
- Prüfe genau, welche Produkte Du verkaufst.
- Nutze unseren kostenlosen BFSG-Tester (am Ende des Artikels) oder der Checker auf e-recht24.de, um Deine Situation realistisch einzuschätzen.
- Wenn Du zu den Ausgenommenen gehörst: Glück gehabt. Aber Achtung. Dokumentiere das gut!
- Wenn Du betroffen bist: Du musst handeln. Ob Du willst oder nicht!
Denn es gilt wie immer: Wissen schützt vor Strafe. Und Schweigen wird teuer.
Was musst Du konkret tun?
Barrierefreiheit bedeutet:
- Screenreader-Kompatibilität: Dein Shop muss mit Vorlesesoftware nutzbar sein.
- Klare Struktur und Navigation: Alles muss einfach und ohne Maus bedienbar sein (ja, mit Tab-Taste und Co.).
- Kontrastreiche Darstellung: Dein cooler Pastell-Look könnte hier ein Problem werden, schlechter Kontrast ist nicht barrierefrei!
- Barrierefreie PDFs: Rechnungen, AGB, Datenschutz und Co. auch das muss alles barrierefrei sein.
- Checkout und Zahlungsprozesse: Keine Captcha-Hürden, keine kleine Buttons alles muss klar und deutlich sein.
💡Kurz: Dein kompletter Online-Shop, von der Startseite bis zur letzten Mail, muss durchdacht und barrierefrei umgesetzt sein!
Shopify und das Thema Barrierefreiheit
Shopify macht Fortschritte. Aber mit angezogener Handbremse. Laut der offiziellen Seite von Shopify gelten das Admin-Interface, der Checkout und das Standard-Theme "Dawn" (Stand: 2023) als weitgehend WCAG-2.1-konform. Klingt gut, aber das letzte Update ist über zwei Jahre her. So richtig im Fokus scheint das Thema nicht zu stehen.
💡Sobald Du ein anderes Theme nutzt oder das bestehende Theme anpasst, trägst Du die Verantwortung. Shopify bietet Dir zwar einen Leitfaden zur Umsetzung – aber nichts wird automatisch. Du musst aktiv werden. Alt-Texte, Tastaturnavigation, Farbkontraste, PDF-Einbindung - alles liegt in Deiner Hand. Auch jede verwendete Shopify-App muss geprüft werden!
WooCommerce und WordPress: Alles hängt vom Theme ab
WooCommerce ist flexibel und genau das ist das Problem. Es hängt komplett vom verwendeten WordPress-Theme ab. Nutzt Du ein barrierefreies Theme aus dem offiziellen Verzeichnis mit dem Label "accessibility-ready"? Dann hast Du eine gute Grundlage. Wenn nicht, wirst Du ohne Anpassungen nicht durchkommen.
Die offizielle Seite von WooCommerce bietet kaum echte Hilfe – es ist mehr ein allgemeiner Hinweis auf das Thema. Du musst selbst testen, nachrüsten, optimieren.
💡Prüfe auch Plug-ins, achte auf korrekt strukturierte Formulare, saubere HTML-Auszeichnungen und einfache Navigation.
Shopware: Auf dem Weg, aber nicht am Ziel...
Shopware hat erkannt, dass Barrierefreiheit ein Thema ist und stellt auch aktiv Informationen zur Verfügung. Auf Informationsseite von Shopware findest Du eine kompakte Übersicht zu den aktuellen Fortschritten, Standards und Umsetzungen im System. Für Entwickler bietet Shopware unter Entwickler-Dokumentation von Shopware eine umfangreiche Dokumentation zur barrierefreien Gestaltung des Storefront-Frontends.
Einige neuere Themes versprechen WCAG-Unterstützung. Manche Erweiterungen helfen ebenfalls.
💡Es gibt keine Garantie, dass Dein Shop out-of-the-box alle Anforderungen erfüllt. Du musst selbst alles überprüfen.
Das ist noch nicht alles. Die Erklärungspflicht.
Wenn Dein Online-Shop unter das BFSG fällt, also keine Ausnahme greift - bist Du verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf zu veröffentlichen. Diese muss:
- Gut sichtbar platziert sein (z. B. im Footer)
- Regelmäßig aktualisiert werden
- Angeben, welche Teile der Website barrierefrei sind – und welche nicht
- Gründe für bestehende Einschränkungen benennen
- Alternative Zugänge oder Lösungen aufzeigen
- Eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen und Barriere-Meldungen enthalten
- Informationen zum offiziellen Beschwerdeverfahren und zur zuständigen Durchsetzungsstelle enthalten
🚨 Und das Wichtigste: Diese Erklärung selbst muss ebenfalls barrierefrei sein. Ein einfacher Link "Barrierefreiheit" im Footer reicht also nicht.
Meine Meinung zum BFSG?!
Das BFSG ist ein neues Paradebeispiel für einen europäischen Papiertiger! 🤔
Gut gemeint, aber wieder einmal eine überregulierte Gesetzeskeule, die den Standort EU und vor allem Deutschland für digitales Business torpediert.
Die Konkurrenz aus Asien oder Übersee wird das nicht interessieren. Während wir hier mit WCAG und EN301-Dokumentation jonglieren, machen die anderen viel Umsatz, und zwar ohne irgendwelche Barrieren!
Wie kannst Du testen, ob Dein Shop barrierefrei ist?
Hier kommen ein paar praxisnahe Tipps und Tools, mit denen Du sofort loslegen kannst:
- Lighthouse (Google Chrome): In den DevTools (rechte Maustaste → "Untersuchen" → Reiter "Lighthouse") kannst Du direkt einen Accessibility-Report für jede Seite Deines Online-Shops erstellen.
- Wave Accessibility Tool: wave.webaim.org - zeigt Dir farblich und übersichtlich an, wo es hakt (Kontrastfehler, fehlende Alt-Texte, fehlerhafte ARIA-Rollen etc.).
- Screenreader-Check: Teste Deine Seite mit dem kostenlosen NVDA (Windows) oder VoiceOver (Mac). Wenn Du Dich nicht durchklickst, tut es auch Dein Kunde nicht.
- Keyboard-Test: Navigiere Deine Seite nur mit der Tab-Taste. Funktioniert alles ohne Maus?
- PDF-Check: Lade Deine PDF-Dokumente bei pdfua.foundation/tools hoch oder prüfe sie mit dem Adobe Acrobat Accessibility Checker.
Wenn Du nur einen Bruchteil davon umsetzt, bist Du besser als 90 % der Online-Shops da draußen.
Unser BFSG-Tester
Die BFSG-Checkliste. Der Countdown läuft. Noch wenige Tage!
Bis zum 28. Juni 2025 musst Du Folgendes erledigen:
Online-Shop & Co.
✅ Startseite, alle Seiten & Navigation, prüfen
✅ Produktseiten & Checkout barrierefrei gestalten
✅ PDFs wie AGB, Widerruf, Rechnungen in barrierefreier Version bereitstellen
✅ E-Mails (z.B. Bestellbestätigung) auf Lesbarkeit und klare Sprache prüfen
Barrierefreiheitserklärung
✅ Barrierefreiheitserklärung erstelle und auffällig im Footer platzieren
✅ Barrierefreie und nicht barrierefreie Bereiche angeben
✅ Einschränkungen begründen und Alternativen anbieten
✅ Kontakt- und Beschwerdeinfos bereitstellen. Inkl. Hinweis auf Durchsetzungsstelle
🚨 WICHTIG: Diese Erklärung muss barrierefrei sein (kein PDF, erreichbar mit Screenreader).
Bist Du bereit? Am 29. Juni 2025 ist zu spät!
