Jonat. Wenn Du einen neuen Online-Shop starten würdest, welche Nische und welches Produkt würdest Du wählen?
Diese Frage bekomme ich jedes Jahr wieder gestellt 🙃
Ich werde Euch die Antwort am Ende des Artikels beantworten. Zuerst schauen wir uns die zahlreichen neuen gesetzlichen Neuerungen an, welche im Jahr 2025 in Kraft treten und die für Deinen Online-Shop relevant sind.
🚨 Gehe diese Liste durch und setze die Punkte um, um Abmahnungen zu vermeiden!
Ich habe Dir diese Neuigkeiten zusammengefasst - inklusive praktischer Beispiele und Tipps, um potenzielle Fallstricke zu vermeiden.
Ab 13.12.2024: EU-Produktsicherheitsverordnung
Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung („General Product Safety Regulation“) soll den Verbraucherschutz stärken, indem sie strengere Sicherheitsanforderungen für Produkte festlegt.
Betrifft es Dich? Alle Online-Shop-Betreiber, die innerhalb der EU Produkte verkaufen, müssen die Verordnung einhalten - fast unabhängig von Branche oder Produktkategorie.
Beispiel: Ein Betreiber, der Smartphones oder Powerbanks vertreibt, ignoriert die neuen Produktsicherheitsanforderungen. Dies kann zu Abmahnungen und Verkaufsverboten führen.
🚨 Du hättest diese Verordnung schon umsetzen müssen! Achte darauf, dass sämtliche angebotenen Produkte den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und die geforderten Daten auf der Produktseite/Produkt vorhanden sind.
➡️ EU-Verordnung: Ab dem 13. Dezember 2024 gehört der Hersteller auf Deine Produktseite!
Ab 30.12.2024: Entwaldungsfreie Lieferketten
Um der globalen Abholzung entgegenzuwirken, hat die EU eine Verordnung beschlossen, die Unternehmen verpflichtet, ihre Lieferketten entsprechend zu prüfen und sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen.
Betrifft es Dich? Diese Regelung betrifft vor allem Online-Shop Betreiber, die Holz, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao und Rinderprodukte (oder daraus hergestellte Waren) importieren bzw. verkaufen. Auch andere Produkte können je nach konkretem Anwendungsbereich betroffen sein.
Beispiel: Ein Betreiber importiert Möbel aus Tropenholz, ohne die nachhaltige Herkunft zu überprüfen. Dies kann zu Importverboten und Strafen führen.
💡Stelle sicher, dass Deine Lieferketten transparent sind und keine Produkte aus illegaler oder nicht nachhaltiger Forstwirtschaft enthalten. Prüfe zudem, ob Deine Waren gegebenenfalls auch nur Teile dieser Rohstoffe enthalten und erstelle aussagekräftige Dokumentationen.
➡️ Entwaldungsfreie Lieferketten
Ab 28.12.2024: Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
Für Funkanlagen wie WLAN-Router, Smartphones oder andere drahtlose Geräte gelten neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Die Online-Darstellung muss klar und vollständig sein, damit Verbraucher alle relevanten Informationen erhalten.
Betrifft es Dich? Online-Shop Betreiber, die Funkanlagen verkaufen, müssen die erforderlichen Kennzeichnungen und technischen Informationen bereitstellen.
Beispiel: Ein Betreiber führt WLAN-Router im Sortiment, stellt jedoch nicht die geforderten Hinweise zu Funkfrequenzen oder Konformitätserklärungen bereit. Dies kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.
💡Überprüfe Deine Produktangebote und ergänze alle notwendigen Kennzeichnungen sowie Informationen zu technischen Details und Sicherheitsaspekten entsprechend der neuen Vorgaben.
➡️ Online-Kennzeichnungspflichten für Funkanlagen
Ab 01.01.2025: E-Rechnungspflicht
Ab dem 1. Januar 2025 sind bei B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen im strukturierten Format verpflichtend. Dies soll den Rechnungsverkehr vereinheitlichen und digitalisieren.
Betrifft es Dich? Sämtliche Online-Shop Betreiber, die Geschäfte mit anderen Unternehmen (B2B) tätigen, müssen künftig das EN-16931-konforme Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) verwenden.
Beispiel: Ein Betreiber verschickt weiterhin PDF-Rechnungen an Geschäftskunden anstatt das geforderte strukturierte Format zu nutzen. Das kann zu Akzeptanzproblemen bei den Geschäftspartnern und möglicherweise zu Sanktionen führen.
💡Stelle sicher, dass Du rechtzeitig auf ein E-Rechnungssystem umsteigst. Nutze Software-Lösungen, die den Anforderungen entsprechen.
Ab 01.01.2025: Einwegkunststofffonds
Ab 2025 wird in Deutschland eine Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffprodukte fällig. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu reduzieren und die Herstellerverantwortung zu stärken.
Betrifft es Dich? Die Regelung richtet sich an Online-Shop Betreiber, die Einwegkunststoffprodukte wie Besteck, Teller, Trinkhalme oder Becher vertreiben.
Beispiel: Ein Betreiber verkauft Einwegplastikbesteck, meldet sich jedoch nicht beim Umweltbundesamt an und entrichtet keine Abgabe. Dies kann zu Bußgeldern führen.
💡Prüfe genau, ob Deine Produkte unter diese Regelung fallen. Registriere Dich rechtzeitig beim Umweltbundesamt über deren Online-Portal unter umweltbundesamt.de und kalkuliere die Abgabe in Deine Preise ein.
Ab 20.06.2025: Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones und Tablets
Um Verbrauchern mehr Transparenz über den Energieverbrauch von mobilen Endgeräten zu bieten, müssen Smartphones und Tablets ab 20. Juni 2025 mit einer Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden.
Betrifft es Dich?
Verkaufst Du Smartphones oder Tablets, bist Du zur Kennzeichnung verpflichtet.
Beispiel:
Ein Online-Shop Betreiber führt diverse Smartphone-Modelle, hat aber keinerlei Energieverbrauchslabel in den Produktbeschreibungen. Das kann zu Abmahnungen oder rechtlichen Konsequenzen führen.
💡Informiere Dich über die konkreten Vorgaben zur Darstellung der Energieeffizienz. Zeige das Energielabel etwa direkt unter dem Produktbild an und stelle sicher, dass es gut sichtbar ist. Weise in den Produktdetails mit einem Hinweis wie „Energieeffizienzklasse A+ gemäß EU-Richtlinie“ auf den Energieverbrauch hin.
➡️ Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones
Ab 28.06.2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Betreiber von Online-Shops und digitalen Dienstleistungen, ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
🚨Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und (!) einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten, sind weitgehend ausgenommen.
Betrifft es Dich? Jeder Online-Shop Betreiber, der mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt, muss die Barrierefreiheit des Angebots sicherstellen.
Beispiel: Ein Online-Shop ist für Screenreader-Nutzer nicht zugänglich und enthält keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Dies kann zu Beschwerden und entsprechenden Maßnahmen führen.
💡 Prüfe Deinen Online-Shop auf Barrierefreiheit (z. B. mit geeigneten Tools oder Agenturen). Stelle, falls notwendig, Deinen Online-Shop Angebot Barrierefreiheit bereit und sorge dafür, dass Nutzer mit Einschränkungen Deine Angebote problemlos wahrnehmen können.
➡️ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab 20.07.2025: OS-Plattform wird eingestellt
Die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird Mitte 2025 abgeschaltet. Betreiber, die aktuell auf diese Plattform verlinken, müssen die betreffenden Links rechtzeitig entfernen.
Betrifft es Dich? Jeder Online-Shop Betreiber, der bislang in seinem Impressum oder an anderer Stelle auf die OS-Plattform verweist, muss tätig werden. Da der Link Vorschrift war, wird das alle EU Online-Shop Betreiber betreffen.
Beispiel: Ein Betreiber entfernt den Link zur OS-Plattform nicht bis zum Stichtag. Dies kann als irreführende Information gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
💡Streiche den Link zur OS-Plattform zum 20.07.2025 aus Deinem Impressum und von allen anderen Seiten. Prüfe, ob Du in Zukunft alternativ auf eine andere Streitbeilegungsstelle hinweisen musst (z. B. eine nationale Schlichtungsstelle).
➡️ OS-Plattform
Ab 18.08.2025: Batterierecht-Durchführungsgesetz
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz regelt Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung von Batterien umfassender als bisher. Online-Shop Betreiber müssen sicherstellen, dass sie alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Betrifft es Dich? Sämtliche Online-Shop Betreiber, die Batterien oder Geräte mit Batterien verkaufen, sind davon betroffen.
Beispiel: Ein Betreiber bietet Batterien an, ohne die erforderlichen Kennzeichnungen (z. B. Symbol durchgestrichene Mülltonne) und ohne Hinweise zur Rücknahme. Dies kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.
📅 Noch ist das BattDG nicht verabschiedet worden. Geplant ist, dass es am 18. August 2025 in Kraft tritt.
💡Informiere Dich über die erweiterten Pflichten und passe Deine Prozesse entsprechend an. Achte besonders darauf, dass Du ein geeignetes Rücknahmesystem anbietest und die Kennzeichnungspflichten erfüllst.
➡️ Batterierecht-Durchführungsgesetz
👉 Du kannst darauf wetten, dass ich nicht alle Gesetzesänderungen erwischt habe und/oder es weitere neue Änderungen geben wird im 2025. Eure EU-Bürohengste sind schnell... 😅
Welchen Online-Shop würde ich im Jahr 2025 starten?

Lass mich ein wenig an der Glaskugel drehen... Vielleicht hilft das!🪄🧙♂️
Scherz beiseite. Ich gebe Dir trotzdem eine Antwort auf die Frage. Und zwar meine ganz persönliche Antwort. Wenn ICH wieder aktiv einen eigenen Online-Shop starten würde, dann würde ich die fünf Nischen/Produkte in Betracht ziehen:
- POD-Produkte: In Kombination mit KI. Also Poster, Kleidung oder Accessoires, bei denen KI genutzt wird, um individuelle Designs zu erstellen. Ein Beispiel wäre, dass die Kunden ihren Typ oder Vorlieben auswählen und die KI basierend darauf einzigartige Designs generiert, welche dann gedruckt werden.
- Digitale Produkte: Zum Beispiel persönliche Horoskope oder Analysen von Persönlichkeitstypen. Das Ganze könnte zusätzlich "offline" attraktiv verpackt und als gedruckte Option angeboten werden.
- Nachhaltige Produkte: Zero-Waste-Produkte wie Shampoo-Bars, feste Seifen usw. Auch hier würde ich Geschenkoptionen und Personalisierungen einbauen, um einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen.
- Bio-Produkte: Individuell zusammengestellte Gewürzmischungen oder Teemischungen, die auf persönliche Vorlieben abgestimmt sind.
- Lokale Produkte: Ein besonderes Produkt aus Region X, das lokal bekannt ist, aber noch nicht groß online vertrieben wird. Hier gibt es oft unentdeckte Schätze.
Wie Du siehst, setze ich stark auf Produkte, die personalisiert sind oder mit einem Add-On personalisierbar sein können, zum Beispiel durch eine individuelle Verpackung. So schafft man sich einen klaren Marketingvorteil.
Persönliche Geschenke verkaufen sich nach wie vor sehr gut und bieten gleichzeitig ein gutes Potenzial für Wiederkäufe, Kundenbindung und Weiterempfehlungen! 😎
Ist das skalierbar? Nicht jedes Produkt, das ich oben erwähnt habe, ist unendlich skalierbar. Bei Bio-Produkten und lokalen Produkten wirst Du produktionstechnisch irgendwann ans Limit kommen - da sollte Dir klar sein.
Außer, Du beziehst diese Produkte von großen Produzenten wie z.B. Lieferanten direkt aus dem Ausland. Als Beispiel aus Griechenland, mit Olivenöl, Oliven & Co. Dann ist das kein Problem.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und ersetzt, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten solltest Du einen spezialisierten Anwalt oder eine entsprechende Rechtsberatung hinzuziehen.