Das neue BGH-Urteil schlägt wie eine Bombe in der Coaching-Szene ein! 💣
Fast jedes Online-Coaching ohne FernUSG-Zulassung ist NICHTIG - Kunden erhalten ihr Geld zurück!
Jetzt ist Schluss mit den Scam-Coachings! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat endgültig klargestellt, dass alle Online-Coaching-Verträge ohne Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) komplett nichtig sind - auch dann, wenn das Coaching bereits stattgefunden hat.
ℹ️ Kunden können ihr Geld zurückfordern - rückwirkend bis zu 3 Jahre.
Das bedeutet für alle Coaches: Wer keine Zulassung nachweisen kann, dem droht eine Welle von Rückforderungen.
Und für Kunden, die auf solche Scam-Angebote hereingefallen sind: Es gibt endlich eine rechtssichere Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
Aber Achtung: Bitte bleibe fair!
Was genau sagt das BGH-Urteil aus?
Im Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschied der Bundesgerichtshof über einen Fall, bei dem ein Unternehmer 40.000 € für ein 9-monatiges "Business-Mentoring-Programm“ bezahlt hatte. Das Angebot fand online statt.
Das Problem: Der Coach hatte keine Zulassung nach dem FernUSG.
Der Kunde wollte aussteigen, der Anbieter verweigerte die Rückzahlung. Der BGH urteilte klar:
- Der Vertrag ist komplett nichtig (§ 7 FernUSG)
- Der Anbieter muss 23.800 € bereits gezahlter Gebühren zurückzahlen - plus Zinsen
- Weitere Zahlungen des Kunden sind nicht mehr fällig
Dieses Urteil bestätigt, was wir schon beim Fall Niko Dieckhoff (Dropshipping Elite Coaching) geschrieben hatten:
➡️ Geld zurück für das Dropshipping Elite Coaching von Niko Dieckhoff - und 1.000 € Schadensersatz von Copecart!
Auch hier entschied das OLG Celle klar: Fehlende FernUSG-Zulassung = Vertrag unwirksam.
Was bedeutet das Urteil für alle Coaches?
Laut BGH ist jetzt ganz klar, wann das FernUSG greift::
- Das Coaching findet überwiegend online statt (Videocalls, Facebook, WhatsApp, etc.).
- Es vermittelt Kenntnisse oder Fähigkeiten (Dropshipping, Business, Marketing, usw.).
- Es hat irgendeine Form von Betreuung oder Lernerfolgskontrolle (wöchentliche Live-Calls, einen WhatsApp Support, sonstiges Feedback, etc.).
➡️ Wenn diese Kriterien erfüllt sind, braucht der Coach eine FernUSG-Zulassung. Punkt!
Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen: 99 % der Coaching-Anbieter haben KEINE FernUSG-Zulassung…
Wie lange rückwirkend gilt das Urteil?
Die Rückforderungsansprüche gelten bis zu 3 Jahre rückwirkend. Hast Du 2022, 2023 oder 2024 ein Coaching gebucht - ohne gültige Zulassung? Dann kannst Du jetzt noch Dein Geld zurückverlangen.
🚨 BLEIB FAIR! Wenn Du mit dem Coaching zufrieden warst, hol Dir Dein Geld nicht zurück!
Du hast ein Coaching gebucht - wie bekommst Du Dein Geld zurück?
Wenn Du Opfer eines fragwürdigen Coachings geworden bist, kannst Du jetzt handeln:
- Prüfe, ob der Anbieter eine Zulassung nach dem FernUSG hatte. Wenn nein - sehr gut für Dich. Du kannst alle FernUSG-Zulassungen hier suchen.
- Die Rückzahlung schriftlich einfordern - mit Hinweis auf § 7 FernUSG (Nichtigkeit)
- Eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage) und rechtliche Schritte ankündigen
Falls nötig: Hole Dir professionelle Unterstützung bei einem Anwalt. Ich kann Dir hier die folgenden Anwälte empfehlen:
Beide haben bereits hunderte Coaching-Fälle erfolgreich begleitet - und vielfach gewonnen.
Was bedeutet das Urteil für Dich als Coach?
Eigentlich ist es ganz einfach:
- Option 1: Seriös bleiben, Kunden happy machen!
Arbeite so, dass Deine Kunden wirklich zufrieden sind. Dann hast Du wenig zu befürchten. - Option 2: Zulassung einholen, wenn Du sicher sein willst.
Das Zulassungsverfahren ist machbar. Investiere Zeit und Geld - es lohnt sich.
🚨Jetzt ist ENDLICH der Zeitpunkt gekommen, an dem viele fragwürdige Coachings vom Markt verschwinden - und sich hoffentlich endlich Qualität durchsetzt.
Du hast einen Vertrag mit einem "Dubai-Coach" abgeschlossen?
Viele Coaches geben als Firmensitz Dubai, Zypern oder sonstige Steueroasen an - in der Hoffnung, sich damit der Verantwortung zu entziehen.
Das hilft ihnen aber nur bedingt. Denn meistens wurden die Coachings über Copecart oder Digistore24 gekauft hast, dann ist nicht der Coach, sondern die Plattform Dein Vertragspartner!
💡HINWEIS: Du kannst Deine Forderung direkt gegen Copecart oder Digistore24 durchsetzen - unabhängig davon, ob der Coach gerade in Dubai, Hamburg oder auf Bali lebt.
Eine persönliches Anliegen an Dich:
Wenn Du ein Coaching gemacht hast, das Dir wirklich geholfen hat -
Du Fortschritte gemacht hast und es fair und sauber ablief:
👉 Dann hol Dir NICHT Dein Geld zurück!
Nur weil’s möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass es fair ist. Coaches, die ehrliche Arbeit leisten, verdienen Dein Geld. Alles andere wäre unfair und schadet der ganzen Branche!
Fazit: Ein Wendepunkt für die Coaching-Branche!
Dieses BGH-Urteil bringt endlich Klarheit und stärkt Kundenrechte massiv:
✅ Ohne FernUSG-Zulassung sind Online-Coachings jetzt rechtlich null und nichtig.
✅ Kunden können bis zu 3 Jahre rückwirkend Geld zurückfordern.
✅ Seriöse Anbieter setzen sich endlich durch - Scammer verschwinden.
Und ich finde, heute ist ein guter Tag! 😎
Weitere Infos auch bei wortfilter.de: BGH Urteil: Alle Online Coaching Kunden bekommen Geld zurück
