🚨 Update Februar 2024: Das Urteil von Celle und das spätere Urteil von Hamburg, welche die Coachings (B2C & B2B) unter dem FernUSG sehen, wurde vom LG München wieder andersherum entschieden. Weitere Informationen dazu findest Du hier.
🚨 Update Juni 2024: Es gibt weitere Urteile, wo wieder gegen den Coach bzw. CopeCart entschieden worden sind. Du findest eine Zusammenfassung davon bei diesem Anwalt hier.
Wir kennen sie alle: Die Online-Coaching-Angebote sind heutzutage überall und versprechen Dir oft schnelle und effektive Ergebnisse in verschiedensten Lebenslagen.
Aber leider, sind diese Coachings in vielen Fällen nur Abzocke und wertlos. Siehe dazu auch mein Artikel: Die Wahrheit über Dropshipping-Coaches: Notwendig für den Erfolg oder Abzocke?
Und der Ausstieg aus diesen Coaching-Verträgen war nicht immer einfach. Stichwort: B2B Widerrufsrecht.
Jetzt gibt es aber gute Neuigkeiten! 😎
Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich ein Urteil gefällt, das den Ausstieg aus Online-Coaching-Verträgen für Unternehmer und Verbraucher deutlich erleichtert. Hier alles Wissenswerte über das Urteil, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und welche Folgen es für Dich haben könnte.
Zusammenfassung des Urteils
Am 1. März 2023 hat das OLG Celle entschieden, dass Online-Coaching-Verträge nichtig sind, wenn der Online-Coach nicht über die erforderliche staatliche Zulassung nach dem FernUSG verfügt.
Das bedeutet, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmer ihre Verträge kündigen bzw. widerrufen können, wenn der Online-Coach nicht über die nötige Zulassung verfügt. Diese Entscheidung ist insofern revolutionär, als bisher angenommen wurde, das FernUSG finde nur bei Verbraucherverträgen Anwendung.
Das Urteil des OLG Celle kann den Ausstieg aus vielen Coaching-Verträgen ebnen, denn es dürfte die Ausnahme sein, dass Coaches über die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG verfügen.
Was ist passiert?
Eine Frau hatte einen Online-Coaching-Vertrag über 12 Monate abgeschlossen und zahlte monatlich eine Rate in Höhe von 2.200 Euro. Nur wenige Tage nach der Auftragsbestätigung erklärte sie die Anfechtung sowie Widerruf und Kündigung des Vertrags. Der Coach wollte das nicht akzeptieren und klagte auf die vollständige Zahlung der Kursgebühren. Doch das Gericht folgte der Argumentation der Frau und wies die Klage ab. Der Vertrag war schon aufgrund fehlender Zulassung des Coaches als nichtig einzustufen.
FernUSG? Was ist das?
Das FernUSG regelt den Schutz der Teilnehmer an Fernunterrichtsveranstaltungen. Es ist also auch für alle relevant, die an Online-Coachings oder Fernlehrgängen teilnehmen. Das OLG Celle hat nun klargestellt, dass das Gesetz nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer gilt. Das bedeutet, dass der Schutz des FernUSG auch für Firmen und Selbstständige greift, die an solchen Coachings teilnehmen.
Rückwirkende Geltung
Die Entscheidung des OLG Celle hat zur Folge, dass Online-Coaching-Verträge, die ohne die erforderliche Zulassung abgeschlossen wurden, rückwirkend nichtig sind. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer können daher möglicherweise bereits bezahlte Coaching oder Kursgebühren zurückfordern, selbst wenn Widerrufsfristen schon abgelaufen sind oder keine Anfechtungs- bzw. Kündigungsgründe vorliegen.
Die Nichtigkeit der Verträge
Das OLG Celle hat damit klargestellt, dass Online-Coaching-Verträge nichtig sind, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche staatliche Zulassung verfügt. Das bedeutet, dass solche Verträge von vornherein ungültig sind und somit nicht einmal gekündigt oder widerrufen werden müssen.
Du hast das Coaching bei CopeCart oder Digistore24 gekauft bzw. abgeschlossen?
CopeCart ist bekannt, dass sie nicht sehr kooperativ sind, wenn es um Reklamationen oder Rückerstattungen geht. In letzter Zeit haben sich aber Urteile wie dieses hier gegen CopeCart gehäuft und CopeCart wurde verpflichtet, das Geld rückzuerstatten.
Einige Anwälte gehen noch weiter und gehen davon aus, dass die Coaching-Verträge mit CopeCart ohnehin nichtig sind, da eine staatliche Zulassung, dieses Coaching anbieten zu dürfen, nicht besteht.
Und Digistore24 verbietet jetzt das Verkaufen solcher Coachings, wenn der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hat.
Fazit
Zusammengefasst bedeutet das Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 (Az.: 3 U 85/22) eine echte Erleichterung für alle, die in einem Online-Coaching-Vertrag "gefangen" sind.
Unternehmer und Verbraucher können nun gleichermaßen aus solchen Verträgen aussteigen, ohne die volle Summe zahlen zu müssen.
Also, falls Du in so einer Situation steckst, zögere nicht, Deine Möglichkeiten* zu prüfen und vielleicht sogar rechtlichen Rat einzuholen. Es könnte sich lohnen!
Weitere Links zum Coaching-Thema:
- Das gesamte Urteil im Details und weitere Informationen
Die Website des Anwalts, welcher im Fall involviert war. Er bietet auf seiner Website auch eine kostenlose Ersteinschätzung an, solltest Du betroffen sein... - Die Wahrheit über Dropshipping-Coaches: Notwendig für den Erfolg oder Abzocke?
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Die Coaches prahlen gerne mit den Umsätzen ihrer Online-Shops. Doch sind diese Zahlen wirklich real? Eher nicht. Auch hier mangelt es oft an Ehrlichkeit.
* Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite versucht, die Angelegenheit noch vor dem Bundesgerichtshof klären zu lassen. Das letzte Wort ist somit noch nicht gesprochen.