Der nächste EU-Gesetz-Hammer kommt und wird Dir das Leben als Online-Shop Betreiber, leider nicht erleichtern 🤨
Du wirst u.a. Deinen Hersteller auf Deinem Online-Shop preisgeben müssen!
Solltest Du das nicht tun, kann das hohe Bußgelder zur Folge haben und wird ein gefundenes Fressen für Deine Konkurrenz sein, Dich abzumahnen.
Ab dem 13. Dezember 2024 tritt eine neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf Deinen Online-Shop und Dein Dropshipping-Geschäft haben wird.
Worum geht’s?
- Neue EU-Verordnung ab 13. Dezember 2024: Online-Shop-Betreiber müssen den Hersteller auf ihren Produktseiten angeben, sonst drohen hohe Bußgelder.
- Produktidentifikation und Rückverfolgbarkeit: Produkte müssen klar identifizierbar sein, mit Seriennummern und je nach Fall mit einem QR-Code für Rückverfolgbarkeit.
- Sicherheitswarnungen und Anweisungen: Alle Produkte müssen notwendige Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verbrauchers enthalten.
- Hohe Bußgelder bei Nichtbeachtung: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, einschließlich potenzieller Abmahnungen durch die Konkurrenz.
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Ich importiere keine Produkte. Ich mache nur Dropshipping - ist mir doch egal?
"Leider" definiert das Gesetz das anders: Ein Händler wird als Hersteller betrachtet, wenn er Produkte anderer unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke anbietet.
➡️ Sprich. Es betrifft Dich als Online-Shop-Betreiber!
Betrifft das auch meine Produkte?
Es betrifft fast alle Produkte, die zum Verkauf vorgesehen sind, unabhängig davon, ob sie gegen kostenpflichtig oder kostenlos, allein oder zusammen mit einer Dienstleistung verkauft werden.
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich gewerblich genutzte Produkte im B2B Bereich, sofern es klar ist, dass sie nicht ebenfalls von Verbrauchern verwendet werden können. Auch gibt es noch eine Übergangsfrist bzw. Übergangsbestimmung. Zu dieser gibt es im Artikel von der IT Recht Kanzlei detaillierte Informationen, diesen findest Du hier. Das ist aber kein Grund, den GPSR nicht umzusetzen!
Weitere Ausnahmen sind Produkte in den Kategorien: Medizinische Produkte für den menschlichen oder tierischen Gebrauch, Lebensmittel und Getränke, Tierfutter, lebende Pflanzen und Tiere, Pflanzenschutzmittel, Ausrüstung auf der Verbraucher reisen oder fahren, Flugzeuge und Antiquitäten.
Wenn Du Produkte aus China beziehst oder importierst...
Dann musst Du neu folgende Vorschriften beachten:
Verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU
Du musst einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur auf der Produktseite angeben, der für die Produktsicherheit verantwortlich ist. Das kann entweder der Importeur, ein autorisierter Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister sein.
➡️ Diese Person oder Firma ist für die Sicherheit der Produkte verantwortlich und muss in der EU ansässig sein. Benötigte Angaben: Firma/Name, Adresse und E-Mail-Adresse.
Herstellerinformationen
Die Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers sowie die Kontaktdaten des EU-Importeurs oder autorisierten Vertreters müssen auf Deiner Produktseite angegeben werden.
➡️ Auf Deiner Produktseite muss die Firma, die Adresse und E-Mail-Adresse des chinesischen Herstellers sowie der in der EU ansässige Wirtschaftsakteurs angegeben werden (siehe Punkt vorher).
Produktidentifikation und Rückverfolgbarkeit
Deine Produkte müssen klar identifizierbar sein, inklusive eines klaren Bildes des Produkts und Rückverfolgbarkeitsinformationen, die auf dem Produkt, seiner Verpackung und auf der Produktseite sichtbar sein müssen.
➡️ Idee zur Umsetzung: Jedes Produkt bekommt eine Seriennummer und einen QR-Code, der zur Produktseite mit detaillierten Informationen führt. Und Produkte ohne Produktbilder zu verkaufen, ist nicht mehr erlaubt!
Sicherheitswarnungen und Anweisungen
Alle erforderlichen Sicherheitswarnungen und -anweisungen müssen auf dem Produkt, seiner Verpackung und auf der Produktseite angegeben werden in einer Sprache, die für den Verbraucher leicht verständlich ist.
➡️ Das bedeutet, dass Warnhinweise auf der Verpackung und auf dem Online-Shop vorhanden sein müssen, und zwar in deutscher Sprache!
Wenn Du Produkte aus der EU beziehst...
Gelten ähnliche Vorschriften:
Herstellerinformationen
Die Postanschrift und die E-Mail-Adresse des Herstellers müssen auf der Produktseite angegeben werden.
➡️ Auf Deiner Produktseite muss die Firma, die Adresse und E-Mail-Adresse Deines deutschen Herstellers angeben werden.
Produktidentifikation und Rückverfolgbarkeit
Auch diese Produkte müssen klar identifizierbar sein, inklusive aller notwendigen Informationen auf dem Produkt und der Produktseite. Idee zur Umsetzung: siehe oben.
Sicherheitswarnungen und Anweisungen
Auch hier müssen alle notwendigen Informationen zur Sicherheit auf dem Produkt, seiner Verpackung und auf der Produktseite kommuniziert werden. Siehe oben.
Für China und EU gültig
Egal davon, ob die Produkte aus der EU oder aus China stammen, musst Du als Online-Shop-Betreiber sicherstellen, dass:
- Eine effiziente Rückverfolgbarkeit und Produktsicherheit gewährleistet ist.
- Bei Unfällen oder Rückrufen die entsprechenden Behörden und Verbraucher unverzüglich informiert werden können.
- Die erforderlichen Produktinformationen und Sicherheitswarnungen sowohl physisch auf dem Produkt als auch digital auf der Produktseite vorhanden sind.
Und, wer ist nun der Hersteller eines Produkts nach der GPSR?
Nach Art. 3 Nr. 8 GPSR ist Hersteller des Produkts die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt
- herstellt oder
- entwerfen lässt oder
- herstellen lässt
und dieses Produkt
- im eigenen Namen oder
- unter der eigenen Handelsmarke
verkauft.
Beispiel Hersteller: Die Firma A, die durch eine andere Firma B Schuhe in China herstellen lässt und diese Schuhe unter dem eigenen Firmennamen oder einer eigenen Marke in der Europäischen Union vertreibt, ist Hersteller im Sinne der GPSR. Der tatsächliche Hersteller, die Firma B in China, ist hingegen kein Hersteller im Sinne der GPSR.
Beispiel Wirtschaftsakteur: Eine Firma aus China produziert Geldbörsen und bietet sie Kunden in der EU direkt zum Verkauf an, unter anderem mittels Dropshipping. Gesetzlich gesehen ist diese Firma nicht automatisch die verantwortliche Person gemäß GPSR. Damit die Firma aus China die Geldbörsen legal auf dem EU-Markt anbieten darf, müsste ein sogenannter EU-Bevollmächtigter schriftlich benannt sein, der die Aufgaben der verantwortlichen Person in der EU übernimmt.
OMG. Ist das kompliziert? Ja. Ist es! 😲 Die IT Recht Kanzlei hat darum einen detaillierten Artikel darüber geschrieben, welche Dir diese Fragen im Detail beantwortet. Die obigen Beispiele habe ich davon adaptiert: Wer ist Hersteller, verantwortliche Person & Co?
Wie muss ich das auf meiner Produktseite umsetzen?
Produktname: UltraClean Mixer 5000
Preis: 149.99 €
Beschreibung: Dieser Hochleistungsmixer verarbeitet alles von Früchten bis Nüssen in Sekundenschnelle. Er ist ideal für die Zubereitung von Smoothies, Suppen und Babynahrung.
Sicherheitsinformationen:
- Achtung: Dieses Produkt enthält scharfe Klingen, die Verletzungen verursachen können
- Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen
- Lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor der Verwendung
Herstellerinformationen:
- Hersteller: Beispiel GmbH
- Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland, *E-Mail-Adresse*
Rückverfolgbarkeit:
- Seriennummer: 9876543210
Importeur (falls zutreffend):
- Importeur: Beispiel Import AG
- Adresse: Importstraße 2, 67890 Importstadt, Deutschland, *E-Mail-Adresse*
Konformitätserklärung:
- Link um Konformitätserklärung herunterzuladen
➡️ Beachte. Das ist nur ein Beispiel und muss natürlich an Deinen Online-Shop angepasst werden!
Das macht Spaß, oder? 🙉 Aber das ist noch lange nicht alles.
Neue und bestehende Anforderungen als Online-Shop-Betreiber
Die oben genannten Punkte sind neu. Aber viele Online-Shop-Betreiber und vor allem Dropshipper unterschätzen, dass es noch viele weitere Punkte zu beachten gibt. Ein paar habe ich hier nochmals zur Vollständigkeit aufgeführt:
Produkthaftung
Als Online-Shop-Betreiber trägst Du die Verantwortung für die Sicherheit der von Dir verkauften Produkte. Dies beinhaltet die Pflicht, Produkte zurückzurufen, die sich als unsicher erweisen, und sicherzustellen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung können hohe Strafen und Haftungsansprüche drohen. Uns hat eine solche Aktion einmal fast 500k gekostet. Zum Glück hatten wir eine Versicherung und wir haben "nur" 100k bezahlen müssen. Du findest diese Story in diesem Artikel.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt vor, dass alle Produkte sicher sein müssen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Dies beinhaltet regelmäßige Sicherheitsprüfungen und das Bereitstellen von umfassenden Informationen und Anweisungen zur sicheren Verwendung der Produkte.
CE-Kennzeichnung und gefälschte CE-Zertifikate
Viele Lieferanten aus China bieten gefälschte CE-Zertifikate an. Als Dropshipper oder Importeur bist Du verantwortlich, die Echtheit dieser Zertifikate zu überprüfen. CE-Zertifikate bescheinigen, dass die Produkte den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.
🚨 Du bist der Inverkehrbringer und haftbar und musst somit sicherstellen, dass die Produkte nach den geltenden EU-Richtlinien in Ordnung sind.
Verpackungsgesetz
Wenn Deine Produkte verpackt sind (was logischerweise fast immer der Fall ist), musst Du Dich beim Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System teilnehmen, um die Entsorgung der Verpackungen sicherzustellen.
➡️ Registriere Dich für das Verpackungsregister LUCID
REACH-Verordnung
Produkte müssen auch die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).
➡️ Es ist auch hier nicht unüblich, dass Produkte aus China diese Standards nicht einhalten, daher ist ggf. eine gründliche Überprüfung von Deiner Seite her notwendig.
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) Richtlinie
Du musst sicherstellen, dass elektronische Produkte den Anforderungen der WEEE-Richtlinie entsprechen. Diese verlangt die separate Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Hersteller sind verantwortlich für die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte.
➡️ Registriere Dich beim nationalen WEEE-Register und stelle sicher, dass Deine Produkte entsprechend gekennzeichnet und entsorgt werden.
Batterieverordnung
Wenn Du Produkte verkaufst, die Batterien enthalten, müssen diese den Anforderungen der neuen EU-Batterieverordnung entsprechen. Dies umfasst Regeln zur Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit und Recycling von Batterien. Zudem müssen Batterien eine Mindestmenge an recycelten Materialien enthalten und entsprechende Kennzeichnungen tragen.
➡️ Verkaufe nur Batterien mit einem bestimmten Anteil an recycelten Materialien und kennzeichne diese entsprechend.
Verpackungsverordnung
Die EU-Verpackungsverordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle Verpackungen bis 2030 wiederverwendbar oder recycelbar sind. Dies beinhaltet Vorschriften zur Minimierung des Verpackungsvolumens und -gewichts, zum Verbot bestimmter Einwegverpackungen und zur Einführung harmonisierter Etiketten zur Erleichterung der Mülltrennung.
➡️ Verwende recycelbare Verpackungen und kennzeichne diese gemäß den EU-Vorschriften.
EU-Produktkennzeichnung
Alle Produkte müssen korrekt gekennzeichnet sein, einschließlich Informationen über den Hersteller, Gebrauchsanweisungen, Sicherheitswarnungen und Rückverfolgbarkeitsinformationen. Dies hilft den Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen und die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten.
RoHS-Richtlinie
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) begrenzt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Du musst sicherstellen, dass alle Produkte, die Du verkaufst, diese Vorschriften einhalten.
➡️ Lass also Deine Produkte auf gefährliche Stoffe testen und kennzeichne diese entsprechend.
Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
Du musst sicherstellen, dass alle Kundendaten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt und verarbeitet werden.
➡️ Du darfst zum Beispiel nicht einfach Daten von Kunden an Deinen China-Agenten weitergeben, ohne die Information und Einwilligung Deiner Kunden. Das ist vielen nicht bewusst. Dazu findest Du hier einen Artikel.
Was sind die mögliche Strafe?
Die Nichtbeachtung der Pflichten der GPRS kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich:
- Je nach Schwere können Geldbußen bis zu 10.000 € bis zu 100.000 € verhängt werden
- In besonders schweren Fällen mit Wiederholung ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich
Bei Verstößen gegen andere rechtliche Bestimmungen können die Strafen auch teuer werden. Auch uns hat es mehrfach erwischt, als wir noch China-Dropshipping betrieben haben.
➡️ Artikel: Wie ich viel Geld verloren habe. Lerne aus meinen Fehlern!
Was solltest Du jetzt tun?
Auch wenn es noch ein wenig dauert, bis das in Kraft trifft, empfehle ich Dir, schon mit dem Sammeln der Informationen zu beginnen.
- Für jedes Produkt müssen die Informationen zum Hersteller oder Importeur gesammelt werden und die oben erwähnten Daten auf der Produktseite angezeigt werden. Bei Shopify kannst Du dafür z.B. Metafelder verwenden.
- Kläre mit Deinem Lieferanten & Hersteller ab, dass sie alle anderen benötigten Punkte umsetzen bis zum 13. Dezember 2024 und Du darauf achtest, dass Du sauber zertifizierte und sichere Produkte einführst.
Von der IT Recht Kanzlei findest Du hier auch noch ein Artikel zu diesem Thema:
➡️ FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und den Artikel zu Übergangsregelung.
Du verstehst das alles nicht so wirklich?
Glaub mir, das bis Du nicht allein. Ich auch noch nicht ganz. Dieses ganze Behördendeutsch, ist schwer zu verstehen und einige Umsetzungen, sind unklar formuliert...
Das Video von diesem Anwalt erklärt es Dir auch nochmals innerhalb von 10 Minuten. Und auch "der Dropshipping-Guru" Manuel Kay hat noch ein Video über meinen Artikel gemacht.
Ist das jetzt alles?
Nein. Leider nicht...
Im Jahr 2025 kommt dann neben dem bestehenden LUCID (Verpackungsregister) noch das DIVID (Einwegkunststofffond "EWKFonds").
🚨 Wenn Du Einwegkunststoffe vertreibst oder Deine Packungen mit bestimmten Plastik eingepackt ist, bist Du verpflichtet, Dich ab dem 1. Januar 2025 beim UBA (Umweltbundesamt) zu registrieren.
Die gesetzliche Grundlage dazu findest Du hier und die DIV-Plattform kannst Du online anschauen. Dort findest Du auch eine ausführliche FAQ und einen Test, ob Du Dich registrieren musst oder nicht...
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PS: Und wie immer. Ich bin kein Anwalt und kein Rechtsexperte. Dieser Artikel ist aus meinem Research entstanden. Solltest Du einen Fehler darin entdeckt haben oder ist etwas unvollständig, gerne melden!