Deine AI-Models tragen Deine Produkte und Menschen, die nie existiert haben, empfehlen sie. Deine Produktfotos zeigen Ergebnisse, die es in der Realität nie gab.
Und in Deinen Ads schwärmt ein künstlicher "Kunde" davon, wie toll Dein Produkt angeblich funktioniert.
Alles kein Problem? Bisher nicht. Bald. Doch!
Wenn Deine Kunden glauben sollen, dass diese Inhalte echt sind, wird es ab dem 2. August 2026 rechtlich spannend!
Dann greifen weitere Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Das betrifft auch Betreiber von Online-Shops, Marken und Agenturen, die AI für Produktdarstellungen, Werbung oder Kundenkommunikation einsetzen.
Direkt zu den Regeln und Plattformen
Hier findest Du die wichtigsten Informationen zum EU AI Act und zu den Regeln der Werbeplattformen.
EU AI Act und rechtliche Einordnung
- KI-Inhalte kennzeichnen: Was Betreiber von KI-Systemen ab 2. August 2026 beachten müssen
- EU AI Act - vollständiger Gesetzestext
Meta: Facebook und Instagram
Meta kann erkennen, ob Bilder oder Videos mit eigenen oder externen AI-Tools erstellt oder stark bearbeitet wurden. In den Anzeigeninformationen kann dann ein Hinweis wie "AI info" erscheinen. Oder/und Du musst es im Ad-Manager markieren.
TikTok Ads
- TikTok: Hinweise und Disclaimer im Ads Manager
- TikTok: Richtlinie für irreführende und KI-generierte Werbeinhalte
Google Ads
- Pinterest: Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
- Pinterest: Produktkataloge und Angaben zu KI-Inhalten
Nicht jeder AI-Inhalt muss gekennzeichnet werden
Bevor jetzt wieder die große Panik ausbricht:
Nein. Du musst nicht unter jede mit ChatGPT geschriebene Produktbeschreibung schreiben, dass eine AI beteiligt war.
Auch normale Bildkorrekturen lösen nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus:
- Farben und Helligkeit korrigieren
- Bilder zuschneiden
- Bildrauschen entfernen
- Qualität verbessern
- Formate anpassen
- Einfache Hintergründe entfernen oder ersetzen
Entscheidend wird es vor allem dann, wenn Inhalte künstlich erzeugt oder wesentlich verändert wurden und für Deinen Kunden trotzdem wie eine echte Aufnahme oder Erfahrung wirken.
Wann es für Online-Shops heikel wird
Problematisch können unter anderem folgende Inhalte sein:
- Ein künstliches Model trägt Deine Kleidung
- Ein AI-generierter Kunde empfiehlt Dein Produkt
- Ein erfundenes Testimonial wird als echte Erfahrung präsentiert
- Ein Vorher-Nachher-Bild zeigt ein Ergebnis, das nie erreicht wurde
- Ein Produkt besitzt im AI-Bild Eigenschaften, die es in Wirklichkeit nicht hat
- Eine künstliche Stimme spricht angeblich für einen echten Kunden
- Ein UGC-Video wirkt wie eine echte Kundenaufnahme, wurde aber komplett mit AI erstellt
Gerade bei Ads ist das relevant. Denn dort geht es nicht nur um ein schönes Bild, sondern darum, eine Kaufentscheidung auszulösen.
Wenn eine künstlich erzeugte Person Dein Produkt begeistert in die Kamera hält, kann Dein zukünftiger Kunde davon ausgehen, dass es sich um einen echten Menschen und eine echte Produkterfahrung handelt.
Und genau dort beginnt die Täuschung!
Der Fake-Kunde bleibt ein Fake-Kunde
Du erstellst mit AI eine sympathische Frau.
Sie hält Dein Produkt in der Hand und sagt:
Seit ich dieses Produkt nutze, schlafe ich endlich wieder durch.
Nur hat diese Frau nie existiert.
Sie hat Dein Produkt nie gekauft. Sie hat es nie getestet. Und geschlafen hat sie vermutlich auch noch nie. Das ist kein echtes Testimonial. Es ist eine erfundene Werbeaussage mit einem künstlich erzeugten Gesicht.
Vielleicht verkauft es sich kurzfristig besser. Aber wenn Du Deine zukünftigen Kunden bereits beim ersten Kontakt täuschst, baust Du keine Marke auf!
Ein AI-Label macht falsche Werbung nicht legal...
Gerade bei Vorher-Nachher-Bildern, Beauty-Produkten, Nahrungsergänzungsmitteln oder angeblichen Kundenresultaten solltest Du aufpassen.
Ein Hinweis wie "AI-generiert" löst nur das Transparenzproblem. Er macht eine falsche Produktaussage nicht plötzlich legal.
Wenn Dein Bild ein Ergebnis zeigt, das Dein Produkt nicht erreicht, kann die Werbung weiterhin irreführend sein. Dazu kommen je nach Produkt weitere Regeln zu:
- Health Claims
- Produkt- und Wirkungsversprechen
- Kundenbewertungen
- Vorher-Nachher-Darstellungen
- Irreführende Werbung
- Wettbewerbsrecht
AI ist kein rechtsfreier Raum. Aber auch eine Kennzeichnung ist kein Freifahrtschein für Bullshit-Marketing 😁
Was solltest Du bei Deinen Ads prüfen?
Stell Dir vor der Veröffentlichung vier einfache Fragen:
- Wirkt die dargestellte Person wie ein echter Kunde?
- Wird eine echte Produkterfahrung suggeriert?
- Zeigt das Creative das tatsächliche Produkt und seine realen Eigenschaften?
- Könnte ein normaler Kunde glauben, dass diese Szene wirklich stattgefunden hat?
Falls die Antwort "Ja" lautet, obwohl der Inhalt künstlich erzeugt wurde, solltest Du ihn deutlich kennzeichnen und zusätzlich prüfen, ob die gezeigte Aussage überhaupt zulässig ist.
Mögliche Hinweise:
- AI-generierte Darstellung
- Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt
- Das gezeigte Model ist keine reale Person
- Dieses Video enthält eine künstlich erzeugte Stimme
- Mit AI erstellte Produktinszenierung
Der Hinweis gehört direkt zum Inhalt.
Nicht irgendwo ins Impressum. Nicht versteckt in den AGB. Und auch nicht auf eine Unterseite, die niemand liest.
Auch der AI-Chatbot sollte ehrlich sein
Setzt Du in Deinem Online-Shop einen AI-Chatbot ein, müssen Kunden grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem AI-Bot kommunizieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
Schreib also nicht:
Hallo, ich bin Laura aus dem Kundenservice.
Wenn Laura gar nicht existiert.
Schreib lieber:
Hallo, ich bin der AI-Assistent von XY und helfe Dir bei Fragen zu Deiner Bestellung.
Das zerstört Deine Conversion nicht. Es ist einfach ehrlich.
Was Du jetzt prüfen solltest
Schau Dir nicht nur einzelne Produktbilder an, sondern Deine komplette Kommunikation:
- Produkt- und Kategoriebilder
- Produktvideos
- Meta-, TikTok-, Google- und Pinterest-Ads
- UGC-Creatives
- AI-Models
- Kundenstimmen und Testimonials
- Vorher-Nachher-Bilder
- Künstliche Stimmen und Avatare
- Chatbots und automatisierte Kundenkommunikation
Die entscheidende Frage lautet:
Könnte Dein Kunde glauben, dass dieser Inhalt echt ist?
Falls ja, obwohl er künstlich erzeugt oder wesentlich manipuliert wurde, solltest Du handeln.
Mein Fazit
Du musst ab dem 2. August 2026 nicht jeden Text und jedes bearbeitete Produktbild mit einem riesigen AI-Warnschild versehen.
Die aktuelle Panikmache ist übertrieben. Aber gar nichts zu kennzeichnen, ist genauso dumm.
Die gesetzlichen Vorgaben sind das eine. Die Regeln von Meta, TikTok, Google und Pinterest kommen zusätzlich dazu. Diese Plattformen können Inhalte selbst erkennen, automatisch markieren, einschränken oder Ads ablehnen.
AI kann Dir helfen, bessere Produktbilder, Videos und Ads zu erstellen. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Doch AI sollte Deine Arbeit verbessern. Nicht Deine Kunden täuschen.
Und ganz unabhängig davon, was ein Gesetz im konkreten Fall verlangt:
Wenn Deine Werbung nur funktioniert, solange der Kunde nicht erfährt, dass die Person, das Testimonial oder das Ergebnis erfunden ist, hast Du kein Kennzeichnungsproblem.
Dann hast Du ein Vertrauensproblem!
PS: Wie immer. Keine Rechtsberatung. Den konkreten Einsatz im Zweifelsfall rechtlich prüfen lassen.
