Set gestern wird der Direktversand aus China und anderen Nicht-EU-Ländern teurer. Gleichzeitig tritt das neue deutsche Ökodesignrecht in Kraft. Und das Krasse daran?!
Behörden dürfen jetzt ausdrücklich AI einsetzen, um Gesetzesverstöße in Online-Shops aufzuspüren! 🙈
Wer bisher dachte, "Produkt importieren, Beschreibung mit AI schreiben, Ads einschalten, ferti"“, sollte spätestens jetzt seine Hausaufgaben machen.
1. Zwei Euro extra. Aber nicht einfach pro Paket!
Seit dem 1. November 2026 fällt bei Onlinebestellungen, die aus Nicht-EU-Ländern direkt an Verbraucher in der EU geliefert werden, eine neue Bearbeitungsgebühr an: 2 Euro je unterschiedliche Warenposition in der Sendung.
Der Unterschied ist wichtig. Der Zoll nennt dieses Beispiel:
- Vier Baumwoll-T-Shirts in einem Paket: 2 Euro Gebühr.
- Ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Buch: 6 Euro Gebühr.
Und nein, diese Gebühr ersetzt nicht den 3-Euro-Pauschalzoll, der für bestimmte Kleinsendungen bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt. Sie kommt zusätzlich zu den anfallenden Einfuhrabgaben dazu. Die neue Bearbeitungsgebühr fällt sogar unabhängig vom Warenwert an.
Sind doch nur zwei Euro!
Klar. Wenn Deine Kalkulation das verträgt.
Bei günstigen Produkten mit knapper Marge sieht die Rechnung anders aus. Deshalb gehört jetzt nicht der nächste Umsatz-Screenshot auf die To-do-Liste. Sondern eine neue Kalkulation!
Zusätzlich will der Zoll mehr Produktdaten!
Für betroffene B2C-Importsendungen bis 150 Euro werden seit heute zusätzliche Produktkennungen verlangt. Dazu gehören Händler-Artikelnummern, Hersteller-Modellnummern und, soweit vorhanden, standardisierte Kennungen wie GTIN oder EAN.
Shopify weist bereits darauf hin: Fehlen erforderliche Kennungen, lassen sich für betroffene EU-Sendungen über Shopify Shipping oder Managed Markets keine Versandetiketten kaufen.
🚨 Produktdaten sind also nicht nur etwas für SEO. Sie entscheiden jetzt auch darüber, ob Dein Versand sauber funktioniert!
2. Neues Ökodesignrecht: Jetzt darf die Behörde mit AI arbeiten!
Ebenfalls seit heute gelten wesentliche Teile des neuen deutschen Ökodesign- und Energielabelrechts.
Darin ist ausdrücklich geregelt, dass Marktüberwachungsbehörden KI-Software einsetzen dürfen, um falsch gekennzeichnete Produkte im Onlinehandel aufzuspüren.
➡️ Du nutzt AI, um Deinen Online-Shop zu optimieren. Die Behörde darf sie nutzen, um darin Fehler zu finden, um Dich abmahnen zu können! 🙄
Relevant ist das beispielsweise bei bestimmten Haushaltsgeräten, Fernsehern, Smartphones und Lichtquellen. Welche Pflichten gelten, hängt vom konkreten Produkt ab.
Es entsteht keine neue pauschale Energielabelpflicht für alles, was einen Stecker hat. Viele Kennzeichnungspflichten bestehen längst.
Und ein Energielabel als letztes Produktbild hochzuladen, erledigt die Sache nicht automatisch. Vorgeschriebene Angaben müssen korrekt dargestellt und erreichbar sein. Das kann auch Produktlisten, Kategorien und andere Ansichten im Kaufprozess betreffen.
Die ersten Abmahnungen? Die gibt es bereits!
Erst im September 2026 berichtete die IT-Recht Kanzlei über einen eBay-Händler, der wegen fehlerhafter Energiekennzeichnung abgemahnt wurde.
Der Händler hatte die Energieeffizienzklasse teilweise sogar angegeben. Das Problem? Der vorgeschriebene grafische Energieklassen-Pfeil fehlte!
Auch bei Smartphones gab es 2026 bereits Abmahnungen wegen fehlender Energieeffizienzangaben.
Die Fälle kannst Du bei der IT-Recht Kanzlei nachlesen.
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld!
Bei bestimmten Ökodesign-Verstößen sieht das neue Gesetz Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Das ist ein Höchstbetrag für bestimmte Tatbestände, keine automatische Rechnung für einen fehlenden Label-Pfeil.
Wichtig bleibt die Unterscheidung: Behörden kontrollieren und können Verstöße sanktionieren. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen kommen dagegen etwa von berechtigten Mitbewerbern oder Verbänden.
Mein Fazit: Es wird immer komplizierter!
Einerseits wird der Direktimport aus China nochmals teurer. Zudem bekommen die Behörden immer bessere Möglichkeiten, Produktangebote automatisiert zu kontrollieren.
Bevor Du das nächste Produkt veröffentlichst, kläre drei Dinge:
- Was kostet der Import tatsächlich?
- Sind die Produktdaten vollständig?
- Werden alle Pflichtangaben korrekt angezeigt?
Und prüfe das nicht nur im Backend. Sondern dort, wo der Kunde kauft. Also auf dem PC und dem Handy.
Quellen und offizielle Gesetzestexte
- Generalzolldirektion: Neue 2-Euro-Bearbeitungsgebühr ab 1. November 2026
- Bundeswirtschaftsministerium: Neues Ökodesign- und Energielabelrecht
- Ökodesign-Gesetz (ÖkodesignG) - offizieller Gesetzestext
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) - offizieller Gesetzestext
- IT-Recht Kanzlei: Abmahnung wegen fehlerhafter Energielabel-Kennzeichnung
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