Die EU hat am 20. Juli 2025 um 23:59 Uhr die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Der Link, den viele Online-Shops seit Jahren verpflichtend im Impressum, Footer oder in den AGB eingebunden hatten, führt seitdem ins Leere. Das stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) dar und ist somit sofort abmahnfähig.
👉 Wenn dieser Hinweis bei Dir noch sichtbar ist, besteht akuter Handlungsbedarf: Entferne jetzt unverzüglich alle Verweise auf die abgeschaltete OS-Plattform.
Warum ist das so dringend?
Ein toter oder fehlerhafter Link zur OS-Plattform gilt rechtlich als Irreführung, was für viele Abmahner eine willkommene Einladung ist. Schon ein kleiner Fehler kann somit teuer werden und Deine Reputation nachhaltig beschädigen.
Sofortmaßnahmen: Das musst Du jetzt erledigen...
Unbedingt löschen:
- Den kompletten Satz: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden…“
- Den dazugehörigen Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unbedingt bestehen lassen (bei Nichtteilnahme an Schlichtungsverfahren):
- Den Satz: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Wichtiger Hinweis zu älteren Unterlassungserklärungen:
Hast Du 2016 oder 2017 eine Unterlassungserklärung unterschrieben, weil der OS-Link damals fehlte oder falsch war?
Also. Keine Zeit verlieren - und erledigen!
Die Entfernung des ODR-Links kostet Dich nur wenige Minuten. Schützt Dich aber vor unnötigen rechtlichen Problemen.
➡️ Erledige das jetzt sofort - und teile gerne auch diesen Artikel, damit andere Online-Shop Betreiber auch noch reagieren können.
