Ich hatte es angekündigt: Der Widerrufsbutton wird ein gefundenes Fressen für Abmahner.
Tja. Das ging sogar schneller als gedacht... 😢
Seit dem 19. Juni 2026 ist die elektronische Widerrufsfunktion für viele B2C-Online-Shops Pflicht.
Und nicht einmal einen Monat später lag bereits die erste öffentlich bekannte Abmahnung vor. Inzwischen sind weitere Fälle bekannt geworden. Und mittlerweile geht es längst nicht mehr nur darum, ob der Button komplett fehlt. Auch eine schlechte Platzierung, falsche Beschriftung oder unnötig komplizierte Umsetzung kann abgemahnt werden.
Die IT-Recht Kanzlei spricht inzwischen sogar davon, dass sich der Widerrufsbutton zum nächsten Abmahnklassiker entwickeln könnte.
Und die Kosten?
Rund 400 Euro.
Für einen Button. Genauer gesagt: Für einen Button, den Du entweder vergessen oder falsch umgesetzt hast.
Fall 1: Nicht einmal einen Monat bis zur ersten Abmahnung...
Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Bereits mit Schreiben vom 14. Juli 2026 mahnte der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. einen Online-Händler ab.
In diesem Fall war die Widerrufsfunktion zwar vorhanden, aber praktisch kaum erkennbar: Button und Beschriftung waren schwarz gestaltet, der Schriftzug wurde laut Abmahnung erst beim Überfahren mit dem Mauszeiger sichtbar.
Zusätzlich wurde in diesem Fall noch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung beanstandet.
Gefordert wurden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 416,50 Euro brutto. Nicht einmal einen Monat nach Einführung. So viel zur angeblichen Schonfrist.
Fall 2: 417,30 Euro wegen einer schlechten Umsetzung
Unterdessen gibt es einen weiteren dokumentierten Fall.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete einen Online-Shop, bei dem im Footer lediglich ein eher unauffälliger Link mit "Widerruf & Rückgabe“ vorhanden war.
Danach kam zwar die Möglichkeit "Bestellung widerrufen“, aber der Kunde musste sich anschließend noch durch weitere Auswahlen und Fragen klicken.
Kostenpunkt:
417,30 Euro.
Und wieder plus Unterlassungsforderung. Das ist für mich der wichtigste Punkt:
Es reicht nicht, irgendwo irgendwie etwas mit Widerruf einzubauen!
Fall 3: Komplett vergessen? 365,30 Euro
Noch einfacher war ein weiterer öffentlich gewordener Fall. Dort fehlte die elektronische Widerrufsfunktion komplett.
Ein normaler Link zum Widerrufsrecht im Footer reichte der Verbraucherzentrale Hessen e.V. nicht.
Gefordert wurden:
365,30 Euro.
Damit ist endgültig klar: Das Thema ist nicht mehr Theorie. Die Abmahner sind dran.
Fall 4: "Retoure anmelden" reicht ebenfalls nicht
Ein weiterer Fall zeigt schön, warum man bei der Beschriftung nicht kreativ werden sollte. Dort hieß die Schaltfläche:
"Retoure anmelden“
Das Problem? Eine Retoure beschreibt zunächst nur die Rücksendung der Ware. Sie erklärt nicht eindeutig, dass der Kunde seinen Vertrag widerrufen möchte.
Auch diese Beschriftung wurde deshalb beanstandet.
Heißt auf Deutsch:
Auch wenn Du technisch irgendetwas eingebaut hast, kannst Du immer noch danebenliegen!
Was wurde inzwischen alles beanstandet?
- Widerrufsfunktion komplett vergessen
- Button bzw. Link kaum sichtbar
- Fehlender Kontrast
- Im Footer zwischen anderen Links versteckt
- Zu viele unnötige Zwischenschritte
- Falsche oder unklare Beschriftung
- Retourenfunktion statt eindeutiger Widerrufsfunktion
Die Richtung ist damit ziemlich eindeutig: Irgendein Link reicht nicht. Irgendein Retourenformular reicht ebenfalls nicht!
Die Funktion muss sichtbar, eindeutig und einfach nutzbar sein...
Wird daraus jetzt eine Abmahnwelle?
Ich würde noch nicht von einer riesigen Massenabmahnwelle sprechen. Dafür sind öffentlich bisher zu wenige einzelne Schreiben dokumentiert. Aber eines kann man inzwischen definitiv sagen:
Das Thema ist bei den Abmahnern angekommen...
Also bitte: Prüfe Deinen Online-Shop JETZT!
Ich erkläre hier bewusst nicht noch einmal Schritt für Schritt, wie Du den Widerrufsbutton bei Shopify oder WooCommerce umsetzt.
Dafür haben wir bereits einen ausführlichen Artikel mit den entsprechenden Lösungen geschrieben.
➡️ Hier findest Du die Anleitung für Shopify und WooCommerce.
Wenn Du das Thema bisher vor Dir hergeschoben hast, solltest Du es jetzt erledigen.
Nicht nächste Woche.
Nicht wenn Shopify irgendwann vielleicht eine eigene Lösung bringt...
JETZT!
Bei Shopify und WooCommerce lässt sich das Thema mit den vorhandenen Lösungen in vielen Fällen innerhalb weniger Minuten erledigen.
Mein Fazit
Am 19. Juni 2026 wurde der Widerrufsbutton Pflicht. Am 14. Juli 2026 lag bereits eine erste bekannte Abmahnung vor. Und unterdessen gibt es weitere dokumentierte Fälle mit Forderungen von 365,30 bis 417,30 Euro.
Keine drei Monate nach Einführung wird bereits wegen fehlender, schlecht sichtbarer, falsch beschrifteter und unnötig komplizierter Lösungen abgemahnt.
Eigentlich ziemlich vorhersehbar. Darum nochmals mein Reminder:
Prüfe Deinen Widerrufsbutton. Heute.
400 Euro kannst Du wirklich besser ausgeben.
Für Ads.
Für bessere Produktbilder.
Für eine Conversion-Optimierung.
.. oder für ein tolles Abendessen mit Freunden! 😎
Aber bitte nicht für eine Abmahnung wegen eines Buttons!
Weitere Artikel zum Thema:
- Bist Du ready? Der Countdown läuft: Die Widerrufsbutton-Pflicht kommt am 19. Juni 2026!
- Gesetz-Updates 2026 für E-Com: Die neuen Regeln kommen. Bist Du ready mit Deinem Online-Shop?
- Abmahnradar Januar und Februar 2026: 5000 Euro Strafe, wegen eines Reels?
- ODR-Link vergessen zu entfernen? Sofort erledigen - sonst droht eine Abmahnung!
- Alle Artikel zum Thema Abmahnungen
