Du hast Dir mit ChatGPT, Midjourney, Ideogram, DALL-E oder mit einem AI Logo-Generator ein schönes Logo gebaut.
Vielleicht noch ein passendes Icon dazu. DAS Symbol für Deinen Online-Shop. Alles wirkt passend und professionell. Und weil es so schnell ging, denkst Du Dir: Perfekt. Wieder Zeit und Geld gespart.
Bis dann der Moment kommt, in dem Du dasselbe oder etwas sehr Ähnliches plötzlich woanders siehst.
Auf einer anderen Website. In einem anderen Online-Shop. Vielleicht sogar bei einem Konkurrenten, der in einer ähnlichen Nische unterwegs ist.
Und dann merkst Du: Das Problem bei KI ist nicht nur, dass sie schnell liefert. Das Problem ist auch, dass Du bei vielen dieser Ergebnisse am Ende rechtlich auf ziemlich dünnem Eis stehst.
Kein Urheberrechtsschutz auf Dein AI-Logo! 🚨
Dazu gibt es nun ein Urteil aus München. Das AG München hat mit Urteil vom 13.02.2026 (Az. 142 C 9786/25), entschieden, dass KI-generierte Logos ohne hinreichend prägende menschliche Gestaltung keinen Werkcharakter aufweisen und deshalb KEINEN Urheberrechtsschutz genießen.
Im konkreten Fall ging es um drei mit generativer KI erstellte Logos, die der Kläger auf seiner Website nutzte und die später von einem Bekannten übernommen wurden. Der Kläger verlangte Unterlassung und Löschung - und scheiterte damit.
Warum ist das bei Logos noch viel heikler als bei einem KI-Bild?
Weil Du bei einem KI-Bild im schlimmsten Fall ein Motiv verlierst. Nervig. Dumm. Vielleicht sogar teuer. Gerade wenn Du Stunden mit Prompts verballert hast und danach glaubst, das Teil sei jetzt "Deins“.
Genau darüber hatte ich bereits im letzten Artikel geschrieben: Wenn Du Dir mit KI Bilder für POD-Produkte, Werbemittel oder digitale Produkte bauen lässt, hast Du auf reine KI-Ergebnisse oft eben keinen echten Schutz. Siehe dazu auch diesen Artikel: KI-Bild erstellt für Dein POD Produkt - und jemand klaut’s Dir einfach? Das ist völlig legal!
Bei einem Logo ist das Ganze aber noch einmal eine ganz andere Liga. Und zwar die unangenehme. Denn ein Logo ist nicht einfach nur ein Bildchen, das halt irgendwo auf einer Produktseite ist.
Das Logo ist das Gesicht Deiner Marke!
Es ist überall. Auf Deinem Online-Shop, Deiner Website, Deinen Socials, Deinen Verpackungen, Rechnungen, E-Mails, vielleicht später auf Produkten, Beilegern, Ads und allem, womit Du nach außen sichtbar wirst.
Wenn genau dieses Fundament auf einem KI-Output basiert, den im Zweifel jeder andere genauso nutzen kann, dann baust Du Deine Brand eigentlich auf etwas auf, was jeder später kopieren kann - und Du kannst nichts dagegen tun.
Oder anders gesagt: Wenn Dir jemand ein KI-Bild kopiert, ist das schon sch***. Wenn aber Dein Logo oder Dein Marken-Icon plötzlich auch bei anderen auftaucht, verlierst Du genau das, was eine Marke überhaupt ausmachen soll: Wiedererkennung!
Und dann bist Du nicht mehr einzigartig. Dann bist Du austauschbar. Und genau das ist für eine langfristige Brand ein Problem.
Für ein kurzfristiges Dropshipping-Projekt? Kein Problem. Da kann Dir das relativ egal sein. Heute online, morgen weg, nächste Nische, nächstes Produkt.
Aber wenn Du ernsthaft etwas aufbauen willst, eine Marke, die bleiben soll, dann ist so ein schnell zusammengepromptes KI-Logo eben nicht unbedingt clever, sondern eigentlich einfach nur dumm.
🚨 Abmahnungsgefahr! AI-Bildergeneratoren, haben die Eigenschaft, sich an bekannten Logos zu orientieren. Logisch. Damit wurden sie ja auch trainiert. Und so kann es relativ schnell passieren, dass ein Logo oder Icon, sogar schon lange vorher urheberrechtlich geschützt war.
Was genau ist in München passiert?
Der Kläger hatte eine generative KI genutzt, um drei Logos zu erstellen. Darunter waren Motive wie ein Handschlag mit Glocke, ein Briefumschlag vor einem Gebäude mit Säulen und ein Laptop, vor dessen Bildschirm ein Buch mit Paragrafenzeichen schwebt.
Anschließend verwendete er die Logos auf seiner Website. Ein Bekannter kopierte diese Grafiken und setzte sie auf seiner eigenen Seite ein. Der Kläger wollte sich dagegen mit urheberrechtlichen Ansprüchen wehren. Das Gericht sagte aber klar: Nein.
Der Grund war nicht, dass die Logos hässlich gewesen wären oder zu simpel. Der Punkt war ein anderer: Das Gericht sah darin keine ausreichend erkennbare persönliche geistige Schöpfung des Klägers. Die verwendeten Prompts, selbst dann, wenn sie lang, detailliert oder mehrfach nachgeschärft waren, reichten nicht aus, um dem Ergebnis eine klar menschlich-schöpferische Prägung zu geben. Genau deshalb verneinte das Gericht Unterlassungs- und Löschungsansprüche nach § 97 UrhG.
Warum reicht Prompting nicht aus?
Weil das Urheberrecht nicht Fleiß schützt. Es schützt kreative Persönlichkeiten.
Das Gericht arbeitet sich am Werkbegriff entlang und sagt im Kern:
Ein Werk braucht Originalität. Und Originalität liegt nur dann vor, wenn sich darin die Persönlichkeit des Urhebers durch freie kreative Entscheidungen widerspiegelt.
Wenn die Gestaltung dagegen durch technische Vorgaben, Regeln oder Zwänge bestimmt ist, fehlt diese Originalität. Das AG München stützt sich dabei auf die bekannte Linie, dass sich in einem Werk freie und kreative Entscheidungen des Urhebers widerspiegeln müssen.
Danach wird es interessant, weil das Gericht eben nicht pauschal sagt, dass bei KI nie Schutz möglich ist. Es sagt aber sehr deutlich, wann es eng wird:
- Wenn die KI den gestalterischen Teil dominiert und der Mensch nur allgemein anweist, auswählt oder ein wenig korrigiert, reicht das nicht.
- Reine Auswahlentscheidungen, allgemeine Prompts oder bloß handwerkliche Anpassungen genügen nicht.
Schutz kommt nur dann überhaupt in Betracht, wenn der menschliche schöpferische Einfluss den konkreten Output prägt und die KI eher Hilfsmittel als eigenständiges Schöpfungsinstrument ist.
Das ist der entscheidende Punkt. Viele behandeln Prompting so, als wäre es bereits Kunst. Das klingt modern, ist juristisch aber dünn. Ein Prompt ist oft nichts anderes als ein Briefing. Und ein Briefing allein macht Dich nicht zum Urheber des Ergebnisses.
Aber was, wenn der Prompt extrem lang, kreativ und iterativ war?
Eben genau das hat der Kläger versucht. Beim zweiten Logo nutzte er laut den Berichten sogar einen Prompt mit rund 1.700 Zeichen. Das Gericht hat sich davon nicht beeindrucken lassen. Es stellte ausdrücklich klar, dass bloßer Zeit- und Arbeitsaufwand keine eigene geistige Schöpfung begründet. Der Prompt blieb inhaltlich zu allgemein und überließ der KI wesentliche kreative Entscheidungen.
Und das ist genau das, was viele in der KI-Bubble nicht hören wollen. Nur weil Du lange an etwas sitzt, heißt das nicht, dass daraus ein schutzfähiges Werk entsteht!
Aufwand ist nicht Kreativität. Bezahlen für Premium-Tools auch nicht. In den Besprechungen zum Urteil wird hervorgehoben, dass weder die Nutzung einer kostenpflichtigen Premium-Version noch die Sorgfalt oder Kostspieligkeit des Promptings daran etwas ändern. Urheberrecht schützt nicht Investition, Zeitaufwand oder Fleiß, sondern nur das Ergebnis einer kreativen Tätigkeit.
Was war mit den einzelnen Logos?
Auch da ist das Urteil spannend, weil drei Logos einzeln erklärt
- Beim Logo mit Laptop und Buch sah das Gericht schon in der Beschreibung des Klägers keinerlei eigene kreative Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Anweisung beschränkte sich im Kern auf eine recht allgemeine Beschreibung eines einfachen, aber ungewöhnlichen Logos. Freie schöpferische Entscheidungen, die den Output maßgeblich geprägt hätten, waren für das Gericht nicht erkennbar.
- Beim Briefumschlag-vor-Gebäude-Logo half auch der lange Prompt nicht. Das Gericht hielt die Vorgaben für zu allgemein und an vielen Stellen für zu offen. Formulierungen wie modern, minimal oder ähnlich gelagerte kreative Richtungsangaben seien eben keine konkrete schöpferische Formgebung. Dazu kamen Anweisungen, bei denen der Kläger der KI faktisch selbst die Wahl überließ, welche Gestaltungselemente sie passend findet. Auch das sprach gegen eine klare menschliche Prägung.
- Beim Handschlag-und-Glocke-Logo reichten auch die Auswahl aus mehreren Vorschlägen und die spätere Nachsteuerung nicht. Das Gericht sah in den weiteren Eingriffen überwiegend technische oder handwerkliche Korrekturen, also Fehlerkorrekturen oder eher offene Änderungsanweisungen. Auch hier dominierte am Ende die KI den Gestaltungsprozess
Bedeutet das wirklich: Jeder kann mein KI-Logo nutzen?! 🤔
Urheberrechtlich kann das rasch genau darauf hinauslaufen.
Das ist die bittere Realität, die viele nicht hören wollen. Wenn Dein Logo im Wesentlichen von der KI erzeugt wurde und Dein eigener kreativer Einfluss nicht klar erkennbar und prägend ist, dann wird es verdammt schwer, daraus urheberrechtliche Ansprüche abzuleiten. Im Münchner Fall scheiterten genau daran sogar Unterlassungs- und Löschungsansprüche
Es klappt also nicht, zu sagen, das sei Dein Logo und müsse sofort offline. Genau diese Nummer hat vor Gericht eben nicht gezogen.
Und jetzt denk das mal weiter.
Nicht nur das große Logo oben links auf Deiner Website. Auch kleine Icons, Piktogramme, Signets, grafische Elemente für Deine Marke oder ein KI-generiertes Maskottchen können in dieselbe Richtung laufen, wenn sie im Kern einfach nur aus einem KI-Output bestehen!
Wann kann ein KI-Logo trotzdem Werkcharakter haben?
Das Urteil schließt das nicht ganz aus. Es sagt nur sehr klar, dass es komplexer ist, als viele gerne hätten.
Werkcharakter kann danach dann in Betracht kommen, wenn trotz des softwaregesteuerten Ablaufs noch ein erkennbarer menschlich-schöpferischer Einfluss den konkreten Output prägt. Der Mensch muss durch freie kreative Entscheidungen seine persönliche Note in das Ergebnis einbringen, während die KI nur ein Hilfsmittel ist.
In Besprechungen des Urteils wird genau dieser Punkt herausgestellt:
Schutz kommt nur in Betracht, wenn die menschliche Gestaltung den maschinellen Output dominiert, nicht umgekehrt.
Heißt in der Praxis: Wenn Du selbst skizzierst, entwirfst, kombinierst, nachbearbeitest, Vektorformen manuell anpasst, Varianten bewusst gestaltest und die KI nur als Werkzeug verwendest, sieht die Sache anders aus. Eigentlich genau gleich, wie bei den Bildern.
Fazit: Was solltest Du daraus mitnehmen?
Für ein kurzes Dropshipping-Projekt? Kann man machen.
Für eine langfristige Brand? Würde ich verdammt genau aufpassen.
Denn ein Logo ist nicht einfach nur ein Bild. Es ist das visuelle Fundament Deiner Marke. Und wenn schon dieses Fundament wackelt, musst Du Dich nicht wundern, wenn später das ganze Haus zusammenbricht 😁
